
3G-Regel Tritt in Kraft
SEIT DEM 4. MÄRZ GILT DIE 3G REGEL
Zugang zu Freizeiteinrichtungen erfolgt ab sofort mit Einhaltung der 3G-Regel. Das bedeutet, dass nur geimpfte, genesene und tagesaktuell (negativ) getestete Personen Zugang erhalten
Die 3G-Regel steht für „geimpft, genesen oder getestet“. Wer nicht vollständig geimpft ist oder nicht als genesen gilt, muss in bestimmen Fällen entweder einen negativen Schnelltest (maximal 24 Stunden alt) oder einen negativen PCR-Test (maximal 48 Stunden alt) vorlegen.
Bitte tragen Sie außerdem weiterhin eine Maske in allen Einrichtungen des DSC.
Wir bitten unsere Gäste um Verständnis.

Weiterhin gilt kein Zutritt oder Inanspruchnahme von Leistungen ohne den 3G-Nachweis
Für Informationen die das Hallenbad Duingen direkt betreffen, lesen Sie im Folgenden mehr: